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AGBs

1.  Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Velovio GmbH und natürlichen oder juristischen Personen für das gegenständliche Rechtsgeschäft, sowie auch für alle künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträge.

Unsere Leistungen basieren nur aufgrund dieser AGBs. Abweichende Vereinbarungen und Bedingungen, insbesondere anders lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich ausdrücklich bestätigt werden. 

Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

Es gilt österreichisches Recht und der Erfüllungsort der Vertragsabschlusses ist der Sitz des Unternehmens Velovio GmbH. Gerichtsstand ist für unseren Sitz zuständige Gericht.

Unsere AGBs sind auch auf unserer Website velovio.com abrufbar. 

 

2.  Angebot & Vertragsabschluss

Alle von uns ausgestellten Angebote sind unverbindlich.

Ein Kauf - oder Liefervertrag gilt erst aufgrund schriftlicher Bestätigung (Auftragsbestätigung) durch uns, als abgeschlossen. Die Bestätigung ist auch für die Einzelheiten der Lieferung maßgebend. Mit der Auftragsbestätigung kommt gleichzeitig die Anzahlungsrechnung (siehe 4. Preise & Zahlung).

Garantien, Zusagen oder von den AGB abweichende Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. 

Kostenvoranschläge, und so auch gekennzeichnet im Dokument, sind unverbindlich und ohne Gewährleistung. 

Auf das gesamte Angebot, inklusive Zeichnungen, Abbildungen, Maßangaben oder Prospekte behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor und dürfen nur nach unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. 

 

3. Design & Urheberrecht

Unsere Designs der Produkte, sowie unser Markendesign sind patentrechtlich geschützt und unterliegen dem Urheberrecht. Auch Pläne, Skizzen und Visualisierungen sind unser geistiges Eigentum und dürfen nur nach schriftlicher Bestätigung verwendet oder weitergeben werden. Wir behalten uns außerdem Änderungen an der Konstruktion, Optik und Form an unseren Produkten vor. 

 

4. Preise & Zahlung

Unsere angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Die Preise gelten ab Werk, wenn keine anderen Angaben gemacht wurden. 

Wir behalten uns vor mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlungsrechnung zu schicken. Diese beträgt 50% des Gesamtpreises (Brutto). Ab Zahlungseingang der Anzahlung erfolgt die Lieferung unserer Produkte. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen netto nach Stellung der Abschlussrechnung fällig. Diese wird nach Abschluss des Vertrages und somit nach der Auslieferung der Ware gestellt. 

Die angebotenen Preise im Angebot sind ab Ausstellungsdatum 60 Tage gültig. Weiters halten wir uns an diese Preise bis zum Abschluss des Auftrages, jedoch längstens bis 31.12. des laufenden Jahres.

Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber einem unternehmerischen Kunden, schriftlichen Vereinbarung.

Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug im Rahmen bestehender Vertragsverhältnisse sind wir berechtigt die Erfüllung unserer Vertragspflichten aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

Bei Annahme des Auftrages wird die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt. Ergeben sich nach Abschluss des Vertrages Zweifel an dessen Kreditwürdigkeit, behalten wir uns vor den Gesamtbetrag des Auftrages vor Auslieferung der Produkte zu verlangen.

Die Begleichung der Rechnung ist durch eine Banküberweisung zu tätigen. Andere Zahlungsmöglichkeiten bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. 

5. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Produkte bleiben unser Eigentum, solange wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber noch Zahlungsansprüche gegen ihn haben.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach erfolgloser Nachfristsetzung zurückzufordern. Transportkosten hat dabei der Kunde zu zahlen. Gleiches gilt bei der Pfändung der Ware durch uns. 

Bei einer Konkursanmeldung eines Kundens während eines bestehenden Vertrages ist die Velovio GmbH zu informieren.
 

6. Lieferzeiten

Die Lieferfrist beginnt mit der getätigten Auftragsanzahlung, jedoch nicht wenn vom Auftraggeber die Beschaffung oder Klarstellung von Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben ausstehen.

Durch eine periodische Fertigung können wir keine pauschalen Lieferzeiten angeben. Letztverbindlich sind die Lieferzeiten, die in unserer Auftragsbestätigung angegeben sind. Fixtermine gelten nur nach der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streiks, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen. Dazu gehören ebenso Verzögerungen der Anlieferung durch wesentliche Rohstoffe oder Ereignisse, die nachweislich die Fertigung der Produkte beeinträchtigen. 

Der Auftraggeber ist zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn er nach dem Eintritt eines Verzuges einer Fälligkeit eine Nachfrist gesetzt hat, mit der Erklärung, dass es nach dem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten wird. 

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, auch Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

7. Transport

Mit der Übergabe der Ware gilt der Kaufvertrag als erfüllt und das Risiko geht an den Kunden über. Sobald die Ware bei ihnen eintrifft bitten wir sie die Ware auf Transportschäden zu untersuchen. Transportschäden sind innerhalb von 3 Tagen bei uns zu melden. 

8. Montage

Unsere Produkte kommen teilmontiert und müssen vom Kunden selbst fertig montiert und installiert werden, falls nicht anders in der Auftragsbestätigung festgehalten. Die Montage des Kunden muss nach Einhalten der Betriebsanleitung erfolgen. Die Vorbereitung des Aufstellungsortes ist laut Betriebsanleitung durchzuführen und liegt in der Verantwortung des Kundens. 

Nach Vereinbarung bieten wir die Komplettmontage der Produkte vor Ort. Das wird nach Zeit und Aufwand der Fachkräfte verrechnet. Wir sind berechtigt Subunternehmer für die Montage vor Ort zu beauftragen. Die Abrechnung erfolgt angebotsbezogen und separat. 

 

9. Maß- und Gewichtsangaben

Angaben, wie Längen, Gewichte, Eigenschaften, Traglasten usw. sind betriebs- und branchenübliche Annäherungswerte und solange unverbindlich, solange diese Angaben nicht von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden. Bei sehr genauem Bedarf der Maße (Millimetergenau) erbitten wir Kontaktaufnahme. Änderungen, die qualitätsfördernd sind oder dem technischen Fortschritt dienen, bleiben uns vorbehalten.

10. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für unsere Produkte beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe. 

Die offizielle Übergabe erfolgt mit einer Unterschrift am Lieferschein. Die Ware sollte sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Qualitätsfehler untersucht werden. Offensichtliche Mängel sind uns schriftlich innerhalb von 7 Tagen mitzuteilen. Nach unserem Ermessen liefern wie neu, Ersatzteile oder bieten eine Ausbesserung an. Für die Mängelbeseitigung behalten wir uns eine Frist von 14 Tagen vor. 

Weitergehende Ansprüche müssen wir ausschließen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

Die Erfüllung der Mängelhaftung setzt voraus, dass der Kunde seine Pflichten nachgegangen ist, insbesondere Zahlungspflichten und Anweisungen in der Betriebsanleitung, wie z.B. Schäden, die aus fehlerhafter Montage oder Fehlanwendungen entstehen.

Beim Austausch von Ersatzteilen entsteht nicht automatisch eine neue Gewährleistung für das gesamte Produkt, sondern die bestehende Gewährleistung wird um die Dauer der Nachbesserungsarbeit oder Ersatzteilelieferung erweitert.

Soweit in den von uns gelieferten Sachen oder Produkten Fremdfabrikate enthalten sind, erstreckt sich unsere Mängelhaftung nicht weiter als die Haftung des Unterlieferanten uns gegenüber.

Werden Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an unseren Produkten von Dritten, ohne schriftliche Zustimmung unsererseits, durchgeführt, können wir keine Gewährleistung geben.

11. Rückgaberecht 

Wir gewährleisten ein 14 tägiges Rückgaberecht ab Anlieferdatum. Es kann nur Ware ohne Gebrauchsspuren in Originalverpackung zurückgenommen werden. Bitte kontaktieren sie uns im Falle eine Rückgabe. Das Rückgaberecht gilt nicht, wenn das Produkt eine Sonderanfertigung ist und nicht die Standardfarbe Anthrazit hat. 

Die Gefahr und die Kosten des Rücktransportes gehen zu Ihren Lasten. Fracht- und Verpackungskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Rücksendung, welche vorher nicht mit uns abgestimmt waren, können grundsätzlich nicht gutgeschrieben werden. Rückgaberecht nur innerhalb Österreichs.

 

12. Recht der Velovio GmbH auf Rücktritt

Wenn der Auftraggeber seinen Pflichten, die in unseren AGBs vermerkt sind, insbesondere Zahlungspflichten, nicht nachkommt, haben wir ein Recht auf Rücktritt des Vertrages. Ist das der Fall, hat der Auftraggeber sämtliche Kosten, die infolge des Vertrages angefallen sind, zu begleichen, wie z.B. Rücktransport oder Beschädigungen. Die Beweislast liegt beim Auftraggeber. 

Bei unvorhersehbaren  Ereignissen, durch die wir unsere Vertragspflichten nicht wie üblich oder nur mit größtem Aufwand durchführen können, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurück zu treten. 

 

13. Datenschutz

Bei Bestellung speichern wir die Daten unserer Kunden. Damit willigt der Kunde automatisch in die Verarbeitung der Daten unsererseits ein. Die Richtlinien für die Datenverarbeitung finden sie auf unserer Website velovio.com/impressum .

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

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