
Klimaaktiv Bundesförderung 2025: Fahrradabstellplätze
Für einstufige Projekte: Radabstellanlagen wie den Salzburger Bügel (Leitfaden ab S. 24)
Wer wird gefördert?
Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden
Was kann gefördert werden
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Stellplätze für mind. 10 Fahrräder (es werden keine Felgenkiller gefördert)
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All jene, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen (Gegencheck mit Baubescheiden, Bauordnungen, Gewerbevorschriften, etc)
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Radabstellanlagen mit E-Ladestationen: Nachweis von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
Was wird nicht gefördert:
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Ersatzinvestitionen / Reparaturen von Abstellanlagen
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Reine Sanierungen von Abstellanlagen
Förderquote
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Pro Abstellplatz 100€ / max. 30% des Projektwertes
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Pro E-Ladepunkt mit max. 5kW Abgabeleistung 100€ / max. 30%
Einreichungsfrist
27.02.2026
NACH Umsetzung des Projektes, spätestens 9 Monate nach Rechnungslegung
Für zweistufige Projekte: mit Mobilitätskonzept (Leitfaden ab S. 6)
Wer wird gefördert?
Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden
Was kann gefördert werden
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Investitionen zur Aufwertung der Fußverkehrsinfrastruktur
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Investitionen in Radinfrastruktur zum Ausbau überregionaler bzw. regionaler und
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kommunaler Radnetze
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Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen, in betriebliches und kommunales, touristisches und bildungseinrichtungsbezogenes Mobilitätsmanagement und in aktive Mobilität
Förderquote
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Details im Leitfaden
Einreichungsfrist
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27.02.2026
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VOR Umsetzung des Projektes
Förderungen
für eine grüne Infrastruktur🍀
Klima- und Energiefonds: E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2025
Wer wird gefördert?
Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden
Wer wird gefördert?
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Was kann gefördert werden
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Gefördert wird ausschließlich die Errichtung E-Ladeinfrastruktur.
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Eine Förderung ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Einreichungsfrist
31.03.2026
Land Salzburg
„Fahr-Rad"-Beratung für Gemeinden
Wer wird gefördert?
Salzburger Gemeinden
Ablauf der Beratung
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Startveranstaltung und Basischeck
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Rad-Lokalaugenschein
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Maßnahmen und Verbesserungen für den Alltagsradverkehr erarbeiten
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Ergebnis: auf die Gemeinde abgestimmter Umsetzungsplan
Förderquote
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¾ der Beratungskosten
Info + Kontakt
Ursula Hemetsberger, Radverkehrs-Beauftragte Land Salzburg, Michael-Pacher-Str. 36, 5020 Salzburg, ursula.hemetsberger@salzburg.gv.at, Tel: 0662 8042 4199
Land Oberösterreich
Landes-Förderung für Förderung für Radabstellanlagen
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Landesdienststellen
Was kann gefördert werden
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Aufstellen der Radabstellanlage bei einer öffentlichen Bushaltestelle.
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Die Radabstellanlage muss überdacht und beleuchtet sein sowie den Kriterien für sicheres Abstellen von Fahrrädern entsprechen.
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Bei der Abstellanlage handelt es sich um keinen reinen Vorderradhalter, sondern das Fahrrad kann an der Radabstellanlage angelehnt und mit dem Rahmen und einer Felge daran abgesperrt werden. Weiters steht das Fahrrad standsicher und kann nicht wegrollen.
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Stellflächen für Fahrräder müssen mindestens 2 m lang und mindestens 0,7 m breit sein (Die Mindestbreite kann bei Radständern, die eine höhenversetzte Aufstellung ermöglichen, um bis zu 20 cm unterschritten werden.)
Förderquote
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Bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten
Einreichungsfrist
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