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 Klimaaktiv Bundesförderung: überdachte Fahrradabstellplätze

Klimaaktiv Bundesförderung 2025: Fahrradabstellplätze

Für einstufige Projekte: Radabstellanlagen wie den Salzburger Bügel (Leitfaden ab S. 24)

Wer wird gefördert?

Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden 

->Leitfaden

Was kann gefördert werden 

  • Stellplätze für mind. 10 Fahrräder (es werden keine Felgenkiller gefördert)

  • All jene, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen (Gegencheck mit Baubescheiden, Bauordnungen, Gewerbevorschriften, etc)

  • Radabstellanlagen mit E-Ladestationen: Nachweis von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern

Was wird nicht gefördert: 

  • Ersatzinvestitionen / Reparaturen von Abstellanlagen 

  • Reine Sanierungen von Abstellanlagen

Förderquote

  • Pro Abstellplatz 100€ / max. 30% des Projektwertes

  • Pro E-Ladepunkt mit max. 5kW Abgabeleistung 100€ / max. 30%

 

Einreichungsfrist

27.02.2026

NACH Umsetzung des Projektes, spätestens 9 Monate nach Rechnungslegung

Für zweistufige Projekte: mit Mobilitätskonzept (Leitfaden ab S. 6)

Wer wird gefördert?

Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden 

->Leitfaden

Was kann gefördert werden 

  • Investitionen zur Aufwertung der Fußverkehrsinfrastruktur

  • Investitionen in Radinfrastruktur zum Ausbau überregionaler bzw. regionaler und

  • kommunaler Radnetze

  • Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen, in betriebliches und kommunales, touristisches und bildungseinrichtungsbezogenes Mobilitätsmanagement und in aktive Mobilität

Förderquote

  • Details im Leitfaden

Einreichungsfrist

  • 27.02.2026

  • VOR Umsetzung des Projektes

Förderungen
für eine grüne Infrastruktur🍀

Klima- und Energiefonds: E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine 2025

Wer wird gefördert?

Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden 

->Leitfaden

Wer wird gefördert?

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Was kann gefördert werden 

  • Gefördert wird ausschließlich die Errichtung E-Ladeinfrastruktur. 

  • Eine Förderung ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.

Einreichungsfrist

31.03.2026

Land Salzburg

„Fahr-Rad"-Beratung für Gemeinden

Wer wird gefördert?

Salzburger Gemeinden 

->Leitfaden und weitere Infos

Ablauf der Beratung 

  • Startveranstaltung und Basischeck

  • Rad-Lokalaugenschein

  • Maßnahmen und Verbesserungen für den Alltagsradverkehr erarbeiten

  • Ergebnis: auf die Gemeinde abgestimmter Umsetzungsplan

Förderquote

  • ¾ der Beratungskosten

Info + Kontakt

Ursula Hemetsberger, Radverkehrs-Beauftragte Land Salzburg, Michael-Pacher-Str. 36, 5020 Salzburg, ursula.hemetsberger@salzburg.gv.at, Tel: 0662 8042 4199

Land Oberösterreich

Landes-Förderung für Förderung für Radabstellanlagen

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Landesdienststellen

->weitere Infos

Was kann gefördert werden ​​

  • Aufstellen der Radabstellanlage bei einer öffentlichen Bushaltestelle.

  • Die Radabstellanlage muss überdacht und beleuchtet sein sowie den Kriterien für sicheres Abstellen von Fahrrädern entsprechen.

  • Bei der Abstellanlage handelt es sich um keinen reinen Vorderradhalter, sondern das Fahrrad kann an der Radabstellanlage angelehnt und mit dem Rahmen und einer Felge daran abgesperrt werden. Weiters steht das Fahrrad standsicher und kann nicht wegrollen.

  • Stellflächen für Fahrräder müssen mindestens 2 m lang und mindestens 0,7 m breit sein (Die Mindestbreite kann bei Radständern, die eine höhenversetzte Aufstellung ermöglichen, um bis zu 20 cm unterschritten werden.)

Förderquote

  • Bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten

Einreichungsfrist

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